Die Personalpapiere für das Mannschaftspersonal in der Deutschen Marine bis zur Verabschiedung des neuen Wehrgesetzes 1921 und der Schaffung der Reichsmarine

Von Rainer Vogel

Nachdem ich im ersten Teil meiner Ausführungen den Militärpass vorgestellt habe, möchte ich mich im zweiten Teil weiteren Dokumenten widmen, die das Mannschaftspersonal der Marine begleiteten. Dabei greife ich auf Originale aus meiner eigenen Sammlung zurück.

Auch in diesem Abschnitt sind die Inhalte und Ausführungen eng mit der Entwicklung der Marine verbunden. Die Verwendung dieser Dokumente ist sowohl in der Wehrordnung als auch in der nachgeordneten Marineordnung und in weiteren marinespezifischen Vorschriften, etwa der Besoldungsvorschrift für die kaiserliche Marine im Frieden, dokumentiert. Änderungen und Aktualisierungen wurden zudem in den jeweiligen Jahrgängen des Marineverordnungsblattes veröffentlicht.

1. Überweisungsnationale

Für jeden Angehörigen der Kaiserlichen Marine wurde bei seiner Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst neben dem Militärpass und dem Führungszeugnis eine „Überweisungsnationale“ angefertigt. Diese wurde an das jeweils zuständige Bezirkskommando übersandt und verblieb in der Regel dort. Bei späteren Einberufungen, beispielsweise zu Übungen, wurde sie an das einberufene Marineteil übersandt.

In den Überweisungsnationalen wurden Veränderungen zur Person sowie Strafen, besondere Ausbildungen, Beförderungen, Seefahrtszeiten und weitere Angaben durch das zuständige Marineteil an Land eingetragen.

Bei der Entlassung oder beim Tod des Inhabers wurde die Nationale wieder an das zuständige Bezirkskommando zurückgesandt.

Da diese Nationalen dem Personal nicht ausgehändigt wurden, sind insbesondere aus der Frühzeit der Marine nur wenige Exemplare erhalten geblieben.

Auch die Überweisungsnationalen wurden entsprechend den Militärpässen im Laufe der Zeit auf Grundlage der Marineordnung immer wieder verändert und dem jeweiligen Stand der Marine angepasst.

Wie bereits im ersten Teil meiner Ausführungen erwähnt, stellte sich mit der Gründung der Marine des Norddeutschen Bundes unter der Führung Preußens am 9. November 1867 seitens des „Oberkommandos der Marine“ die Frage nach der Einführung eigener, auf die Marine bezogener „Militärpässe“ sowie „Überweisungs-Nationalen“.

Im Dezember 1867 erfolgte die Vorstellung des ersten, noch handschriftlichen Musters.



Bild 1 – Entwurf von 1867 (RM 1/714), Deckblatt
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Der inhaltliche Aufbau entsprach dem der „Militärpässe“. Lediglich die vorangestellten „Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes“ entfielen.

Ausgehend von den in der Akte RM 1/714 vorgefundenen Dokumenten ist davon auszugehen, dass das Deckblatt der später in Druck gegangenen „Überweisungs-Nationale“ mit demjenigen der „Militärpässe“ identisch war und lediglich der Begriff „Militärpass“ durch „Überweisungs-Nationale“ ersetzt wurde. Gedruckt wurde das Formular wiederum in der Staatsdruckerei Berlin.

Die „Überweisungs-Nationale“ war grundsätzlich folgendermaßen aufgebaut:


  • die eigentliche Nationale mit den persönlichen Daten, Ausbildungen, Beförderungen, Versetzungen, Orden und Ehrenzeichen, der Teilnahme an Schlachten sowie dem Entlassungsdatum,
  • Angaben über die Teilnahme an Übungen, Einberufungen, Strafen usw.,
  • Meldungen und Beurlaubungen,
  • Angaben über den Verbleib im Seewehr I. und II. Aufgebot.

Hier einige Seiten aus dem Entwurf von 1867.




Bilder 2–4 – Auszüge aus dem handschriftlichen Entwurf von 1867
(RM 1/714)
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Bilder 2–4 – Auszüge aus dem handschriftlichen Entwurf von 1867
(RM 1/714)
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Bilder 2–4 – Auszüge aus dem handschriftlichen Entwurf von 1867
(RM 1/714)
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Generell ist festzustellen, dass sich die „Überweisungs-Nationale“ parallel zum Militärpass veränderte, sei es durch Veränderungen am Einband oder durch Anpassungen im Inneren der Nationalen.

Im Folgenden einige Überweisungsnationalen (ÜWN) aus meiner Sammlung:




Bild 5 – ÜWN Torpedoabteilung Seebatallion
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Bild 6 – ÜWN Seebataillon
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Bild 7 – ÜWN Seebataillon
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Bild 8 – ÜWN Matrosenartillerie Werftdivision
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Bild 9 – ÜWN Matrosendivision
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Bild 10 – ÜWN Werftdivision
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Diese Ausführungen wurden bis zur Auflösung der Kaiserlichen Marine als solche verwendet.

Bislang konnten jedoch keine entsprechenden Varianten für die Unterseebootsabteilung sowie für die verschiedenen Flieger- und Luftschiffabteilungen nachgewiesen werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch für diese Einheiten entsprechende Ausführungen eingeführt und verwendet wurden.

Im Folgenden werden Auszüge aus einer Überweisungsnationale in der Ausführung für die Matrosendivision aus meiner Sammlung vorgestellt. Sie stammt von einem Maaten und enthält Einträge zu Versetzungen, Beförderungen, Auszeichnungen, besonderen Ausbildungen, Strafen sowie zur Seedienstzeit.




Bild 11
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Bild 12
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Bild 13
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Bild 14
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Bild 15
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Bilder 11–15 – Auszüge aus der Überweisungsnationale eines Oberfeuerwerkermaaten


2. Führungsbücher

Führungsbücher wurden bis zum Deckoffizier geführt. Für die Deckoffiziere wurde dies allerdings erst 1875 eingeführt (MVBl. 1875, S. 108).

Aufbewahrt und geführt wurden die Führungsbücher:

  • bei den Deckoffizieren durch den 1. Offizier,
  • bei den Deckoffizieren des Maschinenpersonals, wobei diese Aufgabe durch den 1. Offizier auf den leitenden Ingenieur übertragen werden konnte,
  • die übrigen Führungsbücher wurden vom Wachtmeister aufbewahrt und auf dem Laufenden gehalten.

Eingetragen wurden unter anderem Sonderausbildungen, Kapitulationen, Beförderungen, Beurlaubungen, ein Auszug aus dem Strafregister vor der Einberufung, ein handschriftlicher Lebenslauf des Mannes, der kurz nach seiner Einberufung erstellt wurde, Bezeichnung und Dauer eines Kommandos, Bemerkungen über die persönlichen Eigenschaften und die Eignung zur Beförderung sowie Strafen.

In den „Bestimmungen für den Dienst an Bord“, D.E. Nr. 49, wurde hierzu Folgendes festgelegt:

„Bei Abkommandierungen von Mannschaften, vor Außerdienststellungen und Überführungen usw. trägt der 1. Offizier rechtzeitig dafür Sorge, dass die Führungsbücher sorgfältig von den Divisions- und Detailoffizieren mit Blei ausgefüllt werden. Der 1. Offizier prüft sämtliche Angaben und trägt die Führung und bei den Maaten auch die Qualifikation, falls der Kommandant sich diese Eintragungen nicht selbst vorbehält, endgültig mit Tinte ein; die übrigen Eintragungen mit Tinte lässt er durch die Divisionsoffiziere bewerkstelligen, sofern er sie nicht selbst vornehmen will.

Die Führungsbücher des Maschinenpersonals, in denen der leitende Ingenieur die Eintragungen über die technischen Fähigkeiten mit seinem Namen unterzeichnet, prüft der 1. Offizier und bemerkt etwa abweichende Urteile.“

Die Führungsbücher wurden grundsätzlich nicht ausgehändigt, sondern 22 Jahre im jeweiligen Marineteil aufbewahrt.

Bei Mannschaften des Beurlaubtenstandes wurden sie nicht mehr geführt.

Auch bei den Führungsbüchern traten im Laufe der Zeit Veränderungen sowohl im inhaltlichen Aufbau als auch in der äußeren Gestaltung auf, deren detaillierte Darstellung an dieser Stelle jedoch zu weit führen würde.

Generell lässt sich feststellen, dass sich Ausführung sowie innere und äußere Gestaltung parallel zum Militärpass und zur Überweisungsliste im Zuge des Ausbaus der Marine kontinuierlich wandelten und in enger funktionaler wie auch formaler Beziehung zu diesen standen. Auch der inhaltliche Aufbau unterschied sich zwischen den einzelnen Marineteilen.

Zur optischen Unterscheidung der verschiedenen Marineteile und Laufbahnen wurden die „Deckel“ der Führungsbücher farbig gestaltet. Dies ist erstmals gut und umfassend in der Anlage 1 des Marineverordnungsblattes von 1899 nachzulesen.



Bild 16
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Bild 16 - Deckblatt Anlage 1 MVBl. 1899, hier mit Aktualisierungen von 1907


Die letzte mir bislang bekannte größere Aktualisierung der Führungsbücher erfolgte in den Jahren 1909/1910. Die Änderungen betrafen neben Anpassungen der Aufschrift auf dem Einband auch einzelne Bereiche im Inneren.

Eine detaillierte Darstellung würde hier zu weit führen. Die Entwürfe, Stellungnahmen usw. hierzu sind in den zwischenzeitlich digitalisierten Akten RM 3/4941 bis RM 3/4943 nachzulesen.

Im Folgenden sind einige Einbände von Führungsbüchern aus meiner Sammlung dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Farbe der „Deckel“ im Laufe der Jahrzehnte durch verschiedene Faktoren wie Umwelteinflüsse oder Lagerung verändert hat.



Bild 17 Matrosendivision
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Bild 18 Werftdivision
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Bild 19 Torpedoabteilung
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Bild 20 Minenabteilung
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Bild 21 Marineinfanterie
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Des Weiteren wurden auf dem Deckel zusätzlich Sonderausbildungen sowie die Zugehörigkeit zu einem Marineteil vermerkt.

Hier exemplarisch die Vorderdeckel der Einbände sowie die jeweiligen Innenseiten der Deckel mit den entsprechenden Einträgen zu Sonderausbildungen aus Führungsbüchern des seemännischen Personals und des Maschinenpersonals bei den Torpedodivisionen.




Bild 22 Einband seemännisches Personal
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Bild 23 Innenseite seemännisches Personal
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Bild 24 Einband Maschinenpersonal
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Bild 25 Innenseite Maschinenpersonal
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Bei Versetzungen zu einem anderen Marineteil wurde ein neues Führungsbuch mit dem entsprechenden Einband bzw. Aufdruck sowie der Stammnummer ausgegeben. Das alte Führungsbuch wurde in das neue eingebunden.

Hier als Beispiel die beiden Führungsbücher eines späteren Angehörigen der Unterseebootsabteilung, der zunächst zur Matrosendivision eingezogen und später zur Unterseebootsabteilung versetzt wurde.



Bild 26
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Bild 27
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Bilder 27–28 – Führungsbücher des U-Matrosen Iben


Für eigenständige Führungsbücher der Flieger- und Luftschiffereinheiten konnten bislang keine Nachweise erbracht werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass im Zuge der Einführung eigenständiger Militärpässe für diese Marineteile auch entsprechende Führungsbücher vorgesehen waren.

Im Folgenden werden ausgewählte Seiten aus dem Führungsbuch des Bootsmannes Dunst in der Ausführung für die Torpedoabteilung vorgestellt.




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Bilder 29–36 – Auszüge aus dem Führungsbuch des Torpedo-Maaten Dunst

Eine Besonderheit stellen die Führungsbücher der Schiffsjungen dar.

Da diese bei ihrem Eintritt in die Schiffsjungendivision und während der Ausbildung noch nicht dem Soldatenstand angehörten, wurden eigenständige Führungsbücher in sehr einfacher Form verwendet. Erst bei der Ernennung zum Matrosen und der Vereidigung erhielten sie ein Führungsbuch, das den bisher gezeigten Ausführungen entsprach.

Im Folgenden ein Führungsbuch eines Schiffsjungen, der 1909 als Schiffsjunge in die Kaiserliche Marine eintrat.

Links neben der Nationalen wurde grundsätzlich in allen Führungsbüchern ein Auszug aus dem Strafregister eingeklebt. Dieser wurde von dem einberufenden Marineteil bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert.





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Bilder 38–43 – Führungsbuch des Schiffsjungen Behm von der Schiffsjungendivision

Nach der Auflösung der Kaiserlichen Marine sowie im Zuge des Aufbaus der Reichsmarine ergab sich die Notwendigkeit, neue Führungsbücher einzuführen.

Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung wurden durch die zuständigen Stationspersonalämter nur noch zwei Arten von Führungsbüchern eingeführt, die sich ausschließlich durch ihren Einband unterschieden:

• roter Einband für das seemännische Personal,
• blauer Einband für das technische Personal.

Vom Aufbau und Inhalt her entsprachen sie weitgehend den Führungsbüchern der Kaiserlichen Marine. Allerdings wurde unter anderem zusätzlicher Raum für die Aufnahme eines Lichtbildes geschaffen. Außerdem wurden Einträge, die zuvor in den ehemaligen Löhnungsbüchern vorgenommen worden waren, nun in die Führungsbücher übernommen, beispielsweise Angaben zu Orden und Ehrenzeichen.

Die Einführung dieser Führungsbücher, die auf dem Einbanddeckel die Aufschrift „Seemännische bzw. Technische Abteilung des Stationspersonalamts Ostsee bzw. Nordsee“ trugen, begann im Jahr 1921.

Im Folgenden wird ein Schreiben des Stationspersonalamts der Nordsee vom 18. Februar 1921 wiedergegeben, das sich mit dem Bedarf sowie den zu erwartenden Kosten für die Station der Nordsee befasst.




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Bild 44 – Schreiben vom 18.02.1921 (RM 20/116)

Insgesamt wurden 24.000 Führungsbücher bestellt, davon 15.000 für das seemännische Personal und 9.000 für das technische Personal, jeweils für beide Stationen zusammen. Im September 1921 wurde jeweils die Hälfte an beide Stationen geliefert, wie aus dem folgenden handschriftlichen Vermerk hervorgeht.




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Bild 45 – Schreiben über die erfolgte Lieferung (RM 20/116)


Optisch sahen beide Führungsbücher folgendermaßen aus:




Bild 46 – Führungsbuch, seemännisches Personal
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Bild 47 – Führungsbuch, technisches Personal
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Diese ausgegebenen Bücher wurden bis zur Beendigung der Verpflichtung des Inhabers weitergeführt. Hierbei wurden jedoch inhaltliche Änderungen eingefügt bzw. eingeklebt.

Mit der Gründung der Reichsmarine, deren Mannschaftspersonal aus Freiwilligen bestand, erfolgte eine erneute Änderung, die nicht nur die äußere Gestaltung, sondern insbesondere den inhaltlichen Aufbau betraf.

Der Schriftzug „Stationspersonalamt“ entfiel. An seine Stelle trat die Bezeichnung „Station der Ostsee“ bzw. „Station der Nordsee“. Die beiden Farben der Einbände wurden beibehalten.

Geregelt wurde dies in den „Bestimmungen über Führungsbücher, Führungskontrollen, Truppenausweise und Soldatenfamilienarztkarten“, die 1925 in der Reichsdruckerei erschienen.

Im Folgenden werden Auszüge aus der genannten Vorschrift sowohl für das seemännische als auch für das technische Personal vorgestellt.




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Bilder 48–49 – Deckblatt sowie innere Seite des Deckblatts und Seite 1 für das seemännische Personal




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Bilder 50–51 – Deckblatt sowie innere Seite des Deckblatts und Seite 1 für das technischen Personal


Diese Führungsbücher wurden bis zur Gründung der Kriegsmarine verwendet.


3. Löhnungsbücher


Löhnungsbücher wurden ausschließlich an sogenannte „Löhnungsempfänger“ ausgegeben. Gemäß § 128 der F.B.B. hatten sie alle Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung der persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Inhabers erforderlich waren.

Dieses Dokument wurde kontinuierlich auf dem aktuellen Stand gehalten. So wurden auch Verwundungen beziehungsweise Dienstbeschädigungen eingetragen.

An Bord der in Dienst befindlichen Schiffe dienten die in den Löhnungsbüchern enthaltenen Nationalen als Stammrolle, also als Auszug aus der Marinestammrolle (siehe hierzu weiter unten).

Darüber hinaus – wie bereits der Name nahelegt – dienten die Löhnungsbücher der Erfassung der Löhnungsabrechnungen. Diese erfolgte bei Schiffsjungen, die ebenfalls ein solches Buch erhielten, fortlaufend, während sie bei den übrigen Löhnungsempfängern in Friedenszeiten auf die Dauer der Einschiffung auf in Dienst gestellten Schiffen im Ausland beschränkt war.

Im Gegensatz zu den Führungsbüchern wurde das Löhnungsbuch sowohl an Land als auch an Bord in Dienst gestellter Schiffe regelmäßig zur Einsicht ausgehändigt.

In heimischen Gewässern erfolgte dies vierteljährlich, in außerheimischen Gewässern monatlich, jeweils bei der Morgenmusterung. Die Rückgabe erfolgte am selben Tag im Rahmen der Abendmusterung.

Etwaige Einwände waren in diesem Zusammenhang vorzubringen. Zudem wurden die Mannschaften dazu angehalten, die Einträge im Löhnungsbuch regelmäßig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Angaben zu Orden und Ehrenzeichen, Verwundungen, Dienstbeschädigungen oder Krankheiten.

Eine weitere Besonderheit bestand darin, dass bei Abkommandierungen von Bord sowie bei Schiffsjungen im Rahmen jeder Überweisung, bei der Entlassung oder bei der Ernennung zum Matrosen die Löhnungsabrechnung im Löhnungsbuch abzuschließen war. Die Richtigkeit dieses Abschlusses war durch die eigenhändige Unterschrift des Inhabers zu bestätigen.

Die Löhnungsbücher waren für alle Marineteile sowohl in ihrer äußeren Gestaltung als auch in ihrem inhaltlichen Aufbau einheitlich.

Nach der Entlassung der Mannschaften musste das Löhnungsbuch mindestens zehn Jahre lang vom zuständigen Marineteil aufbewahrt werden, ehe es vernichtet werden konnte (F.B.B. § 146, II, 8).

Im Folgenden werden einige Auszüge aus dem Löhnungsbuch eines Maschinisten-Maaten vorgestellt.



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Bilder 52–58 – Löhnungsbuch des Maschinisten-Maaten Thiele


Eine weitere Besonderheit des Löhnungsbuches bestand darin, dass es bei erneut einberufenen Mannschaften des Beurlaubtenstandes teilweise zugleich als Führungsbuch genutzt wurde. Infolgedessen wurde es den betreffenden Mannschaften nicht mehr zur Einsicht vorgelegt. Nach bisherigem Erkenntnisstand beschränkte sich diese Praxis auf die Zeit des Ersten Weltkriegs.

Im Folgenden wird ein Auszug aus dem Löhnungsbuch eines Obersteuermann-Maaten der Seewehr II vorgestellt, der 1916 erneut einberufen wurde und als Steuermann (Kommandant) auf verschiedenen Schiffen der III. und I. Handelsschutz-Halbflottille sowie in der U-Schule bei der Geleitzuggruppe bzw. Tender-Division eingesetzt war.



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Bilder 59–64 – Löhnungsbuch, zugleich Führungsbuch, des Steuermanns Hinckfuss


Mit der Auflösung der Kaiserlichen Marine und der Gründung der Reichsmarine als Freiwilligenarmee entfielen die Löhnungsbücher und wurden nicht wieder eingeführt.

In diesem Zusammenhang ist ein Schreiben des Stationspersonalamts der Nordsee vom 17. Dezember 1920 von besonderem Interesse. Es befasst sich sowohl mit der Abschaffung der Löhnungsbücher als auch mit der weiter oben dargestellten Einführung neuer Führungsbücher.




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Bild 65 – Schreiben des Stationspersonalamts der Nordsee vom 17.12.1920 (RM 20/116)


Die in diesem Schreiben aufgeführte Empfehlung, „ärztliche Vermerke in das Führungsbuch aufzunehmen“, wurde nicht umgesetzt.

In der Reichsmarine wurde – den exakten Zeitpunkt der Einführung konnte ich bislang nicht ermitteln – spätestens ab dem 15. Juli 1925 mit der Neuorganisation des Marine-Sanitätswesens und den dazu erlassenen Vorschriften erstmalig das sogenannte „Gesundheitsbuch“, kurz als G-Buch bezeichnet, eingeführt.

Von der Größe her war es mit dem Führungsbuch identisch.


4. Weitere Dokumente


Im folgenden Abschnitt möchte ich weitere Unterlagen und Dokumente vorstellen, die vom Mannschaftspersonal verwendet wurden.

Diese Dokumente wurden jedoch nicht von allen Marineteilen verwendet und verblieben auch bei der Entlassung im jeweiligen Marineteil.


4.1. Kleiderkontobücher


In diesen Büchern wurde die empfangene Bekleidung mit dem jeweiligen Preis durch die Zahlmeister eingetragen.

Die Einstellungsbekleidung kostete, wie im folgenden Kleiderkontobuch aufgeführt, 145,05 Mark und musste bis zur Entlassung zurückgezahlt werden. Die Mannschaften erhielten alle zehn Tage ihre Löhnung; davon behielt der Zahlmeister einen entsprechenden Anteil ein. Auch Ersatzstücke wurden in dieses Buch eingetragen.

Auch dieses Buch wurde am Ende jedes Rechnungsjahres sowie bei jeder Versetzung zu einem anderen Marineteil, bei Versetzungen an und von Bord, bei ökonomischen Musterungen und beim Ausscheiden aus dem Dienst abgeschlossen.

Die Richtigkeit des Abschlusses war vom Mann durch Unterschrift anzuerkennen.

Des Weiteren war das Kleiderkontobuch dem Mann an Bord monatlich und an Land vierteljährlich, mindestens einmal für mehrere Stunden während der dienstfreien Zeit, auszuhändigen. Versäumte Anerkenntnisse waren hierbei nachzuholen.

Gut nachzulesen ist dies in den jeweiligen Jahrgängen des von Mittler und Sohn herausgegebenen und durch das Reichs-Marine-Amt genehmigten „Marine-Taschenbuchs“, Abschnitt „Bekleidungswesen“.



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Bilder 66–72 – Kleiderkontobuch des Matrosen Helling


4.2. Schießbücher / Gewehrnationale


Schießbücher gehören, ebenso wie die oben erwähnten Unterlagen, zu den sogenannten Überweisungspapieren, die in der F.B.B. in der Überweisungsliste aufgeführt werden.




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Bild 73 – Überweisungsliste (F.B.O.)


Auch hier zeigt sich, dass Schießbücher zumindest in der Vorkriegszeit nicht für alle Marineteile ausgegeben wurden.

Im Folgenden werden Auszüge aus dem Schießbuch eines Angehörigen des II. Seebataillons mit der darin enthaltenen Gewehrnationale vorgestellt. Durch den Einjährig-Freiwilligen wurde ein zusätzlicher privater Pappeinband angebracht.





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Bilder 74–79 – Schießbuch (Auszüge) des Einjährig-Freiwilligen Hartmann vom II. Seebataillon


4.3. Marinestammrollen / Personalkarte


Marinestammrollen wurden nur von den Marineteilen an Land geführt. Die Führung lag bei den jeweiligen Kompanien oder Kapitulantenabteilungen.

Die Marinestammrolle für das Personal der Artillerieverwaltung sowie des Torpedo-, Minen- und Vermessungswesens wurde von der Behörde geführt, der das Personal zugeteilt war.

In den Marinestammrollen wurden die Mannschaften vom Deckoffizier einschließlich abwärts eingetragen.

Eine Besonderheit bestand darin, dass beim Ausscheiden der Mannschaften aus dem aktiven Dienst sowie bei Versetzungen zu anderen Marineteilen, Behörden oder zum Heer die Richtigkeit der Marinestammrolle vom Ausscheidenden durch Namensunterschrift anerkannt werden musste (§ 15 M.O.).

Die Marinestammrolle wurde, wie das Führungsbuch, durch die Marineteile 22 Jahre aufbewahrt.

Der Aufbau nach Muster 6 M.O. entspricht dem hier gezeigten „Auszug aus der Stammrolle“.




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Bild 80 – Auszug aus der Stammrolle des auf der S.M.S. Wiesbaden gefallenen Torpedo-Heizers Engelsberg


Eine Besonderheit bilden die im Mobilmachungsfall beziehungsweise bei notwendiger Verstärkung bei Einberufungen auszustellenden Personalkarten (§ 55, Anlage 13 M.O.).




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Bild 81 – Muster der Personalkarte, aus den Deckblättern Nr. 125–150 zur M.O. vom 10.07.1913


Hier ein älteres Beispiel mit handschriftlich veränderter Dienstgradbezeichnung. Diese ältere Ausführung vor 1913 fand jedoch noch während des Krieges Verwendung.




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Bild 82 – Personalkarte II. Seebataillon


4.4. Urlaubsschein


Bei den folgenden Dokumenten möchte ich lediglich einige Beispiele zeigen. Aus Sicht des Mannschaftspersonals waren insbesondere die Urlaubsscheine von großer Bedeutung – sei es für einen längeren Urlaub oder lediglich für den „Ausgang“.

Hier gab es mehrfach Änderungen hinsichtlich Aussehen, Größe und Inhalt. Die größten Veränderungen erfolgten im Verlauf des Krieges. Eine vollständige Darstellung der einzelnen Änderungen würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen.

Diese Änderungen sind unter anderem in den jeweiligen Jahrgängen des Marineverordnungsblattes dokumentiert, beispielsweise im MVBl. von 1904, S. 88, im MVBl. von 1909, S. 41, im MVBl. von 1911, S. 350, Nr. 272, sowie im MVBl. von 1917, S. 9, Nr. 17 (Ausführung), S. 93, Nr. 102 und S. 301, Nr. 299.




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Bild 83 – Urlaubsschein vom 10.06.1901




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Bild 84 – Urlaubsschein vom 15.06.1916




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Bild 85 – Urlaubsschein vom 04.11.1918




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Bild 86 – Urlaubsschein vom 12.01.1920


Auch handschriftliche Ausführungen wurden verwendet, wie der folgende Urlaubsschein eines Artillerie-Maaten vom 2. M.A.R. zeigt.



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Bild 87 – Urlaubsschein vom 25.02.1916


Der wohl begehrteste Urlaubsschein für die Mannschaften, neben dem „reinen“ Urlaubsschein, war der Urlaubsschein beziehungsweise die Urlaubskarte für den Abend bzw. die Nacht.

Hier gab es für die einzelnen Marineteile, Standorte und Kasernen, im Krieg auch für Lazarette usw., verschiedene Vorlagen und Vordrucke beziehungsweise einfache handschriftliche Ausführungen.

Hierzu möchte ich exemplarisch zwei verschiedene Ausführungen eines Serganten zeigen.




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Bild 89 – Urlaubskarte des Sergeanten Beckmann, ausgestellt in Wilhelmshaven, sowie Urlaubsschein, ausgestellt in Brügge


Auf die Verfahrensweise, wer wann und wie Urlaub erhielt, möchte ich an dieser Stelle nicht näher eingehen. Hierzu verweise ich auf die jeweils geltenden Vorschriften in ihren entsprechenden Fassungen, so unter anderem auf die D.E. Nr. 49 „Dienst an Bord“ sowie die „Organisatorischen Bestimmungen für das Personal des Soldatenstandes“.


5. Zivilversorgungsschein / Anstellungsschein


Zuletzt möchte ich noch kurz auf die Ausweise für die Zivilversorgung eingehen, da diese gerade für länger dienende Mannschaften nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst für ihre weitere berufliche Tätigkeit von großer Bedeutung waren.

Allerdings möchte ich diese Ausweise hier nur sehr allgemein und auf die Marine bezogen vorstellen.

Geregelt wurde die Vergabe im „Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen“ (Mannschaftsversorgungsgesetz) vom 31. Mai 1906 mit allen späteren Aktualisierungen.

Der Zivilversorgungsschein und der Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst waren in Form eines Buches, ähnlich den Militärpässen, angelegt.

Die Vorderseite des Umschlags war sowohl bei den Zivilversorgungsscheinen als auch beim Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst mit einem Reichsadler sowie der entsprechenden Bezeichnung, dem Namen, dem Dienstgrad und dem Marineteil versehen.

In beiden Scheinen wurde außerdem eine Rente eingetragen. Des Weiteren war ein Merkblatt über die Versorgung der Militäranwärter (Inhaber des Zivilversorgungsscheins) und der Anstellungsberechtigten (Inhaber des Anstellungsscheins für den Unterbeamtendienst) eingeheftet.

Es gab vier verschiedene Ausführungen des Zivilversorgungsscheins, die durch die Buchstaben A, C, D und E unterschieden wurden.

Für die Kaiserliche Marine traf der Schein des Typs A zu.


Schein A


Der Schein A berechtigte zur Versorgung im Zivildienst bei Reichsbehörden, Staatsbehörden, Kommunalbehörden und anderen Behörden des Bundesstaates, dessen Staatszugehörigkeit der Inhaber seit mindestens zwei Jahren besaß.

Diesen Schein erhielten alle Kapitulanten mit einer Dienstzeit von acht und mehr Jahren in einem roten, diejenigen mit geringerer Dienstzeit in einem blauen Umschlag. Der erstgenannte war dem letztgenannten vorgeordnet.




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Hier zwei Beispiele für Zivilversorgungsscheine für die Kaiserliche Marine in beiden Ausführungen, die sich äußerlich lediglich durch die Einbandfarbe unterscheiden.





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Eine weitere „Besonderheit“ ist der Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst.

Dieser konnte den nicht zu den Kapitulanten gehörenden Unteroffizieren und Gemeinen auf deren Antrag neben der Rente verliehen werden, wenn sie „zum Beamten würdig und brauchbar erscheinen“.

Der Einband dieses Scheins war gelb ausgeführt.




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Hier das Deckblatt sowie die Seiten 1–3 eines Blankoexemplars von der Marinestation der Ostsee.




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Bilder 95 – 98 – Blankoexemplar eines Anstellungsscheins für den Unterbeamtendienst vom Kommando der Marinestation der Ostsee


Schlussbemerkung

Hiermit möchte ich den kleinen Exkurs über die Personalpapiere des Mannschaftspersonals der Kaiserlichen Marine und der vorläufigen Reichsmarine beenden.

Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass ich nicht alle Ausführungen, Veränderungen usw. aufgeführt und beschrieben habe. Insbesondere während der Kriegszeit gab es mannigfaltige Veränderungen und Anpassungen.

Deshalb empfehle ich jedem, der sich für dieses Thema interessiert und tiefer in die Materie einsteigen möchte, sich mit den jeweiligen Vorschriften und deren entsprechenden Fassungen auseinanderzusetzen.


Rainer Vogel





Abkürzungen:

-
A.C.O.
Allgemeine Kabinetts Order
-
MP
Militärpass
-
MD
Matrosendivision
-
WD
Werftdivision
-
TD
Torpedodivision
-
TA
Torpedoabteilung
-
SB
Seebatalion
-
MVBl.
Marine- Verordnungsblatt
-
MO
Marineordnung
-
ÜWN
Überweisungsnationale
-
F.B.B
Besoldungsvorschrift für die Kaiserliche Marine im Frieden

Quellen:

  • Militär-Ersatz-Instruktion für die Preußischen Staaten vom 09.12.1859
  • Bestimmungen über den „Militairdienst im Norddeutschen Bund“, Berlin 1868
  • Marineordnung Militärische Ergänzungsbestimmungen zur Deutschen Wehrordnung, Ausgaben von 1883, 1889, 1894, 1904, 1909 (inklusive Deckblätter 1-150)
  • Marine-Verordnungsblatt, diverse Jahrgänge
  • Besoldungsvorschrift für die Kaiserliche Marine im Frieden vom 01.04.1914
  • Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserlichen Marine und der Kaiserlichen Schutztruppen (Mannschaftsversorgungsgesetz) vom 31. Mai 1906 mit allen späteren Aktualisierungen
  • Jahrbuch für den Militäranwärter und Kapitulanten, verschiedene Jahrgänge
  • Marine-Taschenbuch, diverse Jahrgänge
  • Sammlung Rainer Vogel
  • Bundesarchiv Freiburg

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